Das Institut dient der Forschung und Lehre auf den Gebieten des Energie- und Bergrechts.
Gegenstand des Energierechts sind die Rechtssätze, die Erzeugung, Transport, Speicherung, Handel und Vertrieb sowie ggf. auch Verbrauch von Energie jeglicher Art regeln. Im Vordergrund steht hier die leitungsgebundene Energieversorgung mit Elektrizität und Gas, geregelt vor allem im Energiewirtschaftsgesetz vom 07.07.2005 (EnWG) und ergänzenden Rechtsverordnungen sowie im Energiekartellrecht. Besondere Bedeutung hat weiterhin der rechtliche Ordnungsrahmen für eine umweltverträgliche Energieerzeugung, etwa im Recht der Erneuerbaren Energien, der Kraft-Wärme-Kopplung oder des CO2-Zertifikate-Handels.
Gegenstand des Bergrechts sind die Rechtssätze, die das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen sowie die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche regeln. Die zentrale Rechtsgrundlage bildet das Bundesberggesetz vom 13.8.1980 (BBergG). Darüber hinaus weisen bergbauliche Vorhaben intensive rechtliche Bezüge zu vielen außerbergrechtlichen Rechtsmaterien auf, wie z.B. dem Baurecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Abfallrecht — allgemein: dem Planungs- und Umweltrecht. Dem Bergrecht unterfallen auch Vorhaben mit verwandten Täigkeiten wie die Untertagespeicherung (z.B. von Erdgas) und die Endlagerung radioaktiver Abfälle.
Der Verlag betreut Autoren, die Literatur zum Thema alternatives Energierecht verfassen. Wissenschaftliche Werke wie Dissertationen, Monographien u.ä. aber auch allgemeine Publikationen, die Menschen, die sich mit naturverträglicher Energieerzeugung vertieft beschäftigen, werden von uns verlegt.
Unsere Motivation
Bedingt durch langjährige rechtsberatende und verbandspolitische Tätigkeit bildete sich das Bedürfnis, Fachleuten eine spezielle verlegerische Plattform zu bieten. Interessenten- und lesergerecht werden die Manuskripte bearbeitet und vertrieben. Die Vielzahl von Kontakten des Verlagsinhabers zu Entscheidungsträgern, Verbänden, Unternehmen und anderen Multiplikatoren der alternativen Energiebranche garantiert daneben ein breites Spektrum an direkt angesprochenen Adressaten.
In unserem Fachverlag für Energie finden Sie Fachliteratur, Elektronische Medien, Werbemittel und Infos rund um Energiewirtschaft, Umwelt, Elektrizitätsverteilung, Fernwärme und Energierecht.
* Wirtschaft
* Werbung, Marken, Presse & Persönlichkeitsrechte
* Immobilien
Rechtsanwalt Martin Cygielman steht dem Mandanten als Ansprechpartner fur anwaltliche Dienstleistungen mit Kompetenz, Erfahrung und Einsatzbereitschaft zur Verfügung. Ziel der Zusammenarbeit ist eine ertrauensvolle Zusammenarbeit und ein optimales Ergebnis für den Mandanten in jeder Verfahrenssituation. Die rechtliche Beratung und Betreuung erfolgt in allen Verfahrensstadien und idealerweise sehr frühzeitig, um rechtliche Probleme
* durch geeignete Vertragsgestaltungen zu vermeiden,
* in aussergerichtlichen Verhandlungen oder in Schiedsverfahren zu beseitigen, oder
* um Rechte, Forderungen oder sonstige Ansprüche des Mandanten mit bestmöglicher Vorbereitung und vollständiger Kenntnis des Sachverhaltes gerichtlich durchzusetzen. Auch wenn Ihre Angelegenheit einen Auslandsbezug hat, kann diese ggf. in Zusammenarbeit mit verbundenen ausländischen Rechtsanwaltskanzleien kompetent begleitet werden.
Das Institut dient der Forschung und Lehre auf den Gebieten des Energie- und Bergrechts.
Gegenstand des Energierechts sind die Rechtssätze, die Erzeugung, Transport, Speicherung, Handel und Vertrieb sowie ggf. auch Verbrauch von Energie jeglicher Art regeln. Im Vordergrund steht hier die leitungsgebundene Energieversorgung mit Elektrizität und Gas, geregelt vor allem im Energiewirtschaftsgesetz vom 07.07.2005 (EnWG) und ergänzenden Rechtsverordnungen sowie im Energiekartellrecht. Besondere Bedeutung hat weiterhin der rechtliche Ordnungsrahmen für eine umweltverträgliche Energieerzeugung, etwa im Recht der Erneuerbaren Energien, der Kraft-Wärme-Kopplung oder des CO2-Zertifikate-Handels.
Gegenstand des Bergrechts sind die Rechtssätze, die das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen sowie die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche regeln. Die zentrale Rechtsgrundlage bildet das Bundesberggesetz vom 13.8.1980 (BBergG). Darüber hinaus weisen bergbauliche Vorhaben intensive rechtliche Bezüge zu vielen außerbergrechtlichen Rechtsmaterien auf, wie z.B. dem Baurecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Abfallrecht — allgemein: dem Planungs- und Umweltrecht. Dem Bergrecht unterfallen auch Vorhaben mit verwandten Täigkeiten wie die Untertagespeicherung (z.B. von Erdgas) und die Endlagerung radioaktiver Abfälle.